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Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes beschreibt, ähnlich wie die Energieeffizienzklassen bei Kühlschränken und anderen Haushaltsgeräten. Eine Farbskala im Energieausweis zeigt auf einen Blick, wie viel Energie das Haus im Vergleich zu anderen benötigt. Mithilfe des Ausweises können Mieter die anfallenden Kosten für Heizung und Warmwasser besser abschätzen.
Der Energieausweis ist Pflicht für Immobilienbesitzer, die ein Haus oder eine Wohnung neu vermieten, verkaufen oder verpachten wollen. Der Energieausweis wird immer pro Gebäude, nicht pro Wohnung ausgestellt. Der Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren!
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis? Mit wenigen Ausnahmen können Hausbesitzer zwischen einem bedarfsbasierten und einem verbrauchsbasierten Ausweis wählen. Es empfiehlt sich jedoch der Bedarfsausweis: Er beruht auf einer ingenieurtechnischen Analyse des Gebäudes durch einen ausgebildeten Energieberater und ist unabhängig vom Verhalten der Nutzer – im Gegensatz zum Verbrauchsausweis, der den bisherigen Verbrauch der Bewohner erfasst (Energieabrechnung, Verbrauchsdaten von mind. 3 aufeinander folgende Abrechnungsperioden für das betreffende Gebäude). Der Bedarfsausweis ist Pflicht: 1. Bei Neubauten 2. Bei Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln (z.B. CO2-Gebäude-Sanierungsprogramm der KfW) 3. Bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 1. November 1977 der Bauantrag gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierungen wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. (WSchVO 1978-Niveau bedeutet: U-Wert Fenster: 3,0 W/m2K, U-Wert Fassade: 1,45 bis 1,7 W/m2K) 4. Bei Gebäuden mit Einzelöfen, Kachelöfen oder Etagenheizung 5. Bei gerade sanierte Gebäude (Verbrauchsausweise bedürfen einer 3 jährigen Abrechnungsperiode im IST-Zustand). 6. Bei Gebäuden mit gravierenden Änderungen des Nutzerverhaltens durch Mieterwechsel oder Leerstand. (Verbrauchsausweise bedürfen einer 3 jährigen Abrechnungsperiode im IST-Zustand). Es besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis: 1. Bei allen Gebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten. 2. Bei allen Gebäuden, die nach 1977 errichtet wurden. 3. Bei allen Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden, aber durch Modernisierungsmaßnahmen den energetischen Kriterien der 1.WSchVO entsprechen. Es ist nicht möglich, verlässlich von dem gemessenen Verbrauchskennwert des Vormieters/ Vorbesitzers auf den zukünftigen Verbrauch eines neuen Nutzers zu schließen. Die Abweichungen vom bisherigen tatsächlichen Energieverbrauch zu dem zu erwartenden Verbrauch eines neuen Mieters/ Besitzers liegen wesentlich höher als die Abweichungen vom berechneten standardisierten Energiebedarf zum tatsächlichen Verbrauch. Im Bereich größerer Mehrfamilienhäuser verringert sich in Abhängigkeit von der Zahl der WE der Einfluss der unterschiedlichen Nutzerprofile auf den Energieverbrauch des ganzen Gebäudes, so dass der tatsächliche Energieverbrauch hier eher Aussagen über den zu erwartenden Gesamtenergieverbrauch erlaubt. Aber: der Gesamtenergieverbrauch bei größeren Mehrfamilienhäusern gibt keine verlässliche Auskunft über den tatsächlichen Verbrauch einer einzelnen Wohnung. Bei Sanierungsbedarf der Gebäudehülle und der Heiztechnik schafft neben den im Energieausweis vorgeschlagenen Modernisierungsempfehlungen eine umfassende Energieberatung Kostentransparenz. Sind sowieso Modernisierungsmaßnahmen geplant, ist eine Vor-Ort-Energieberatung sinnvoller. weitere Informationen unter: www.dena-energieausweis.de Was beinhaltet der Energieausweis? Der Energiebedarfsausweis dokumentiert: 1. Den JAHRES-PRIMÄRENERGIEBEDARF für Heizung, Warmwasser, Lüftung 2. Den SPEZIFISCHEN TRANSMISSIONSWÄRMEVERLUST der wärmeübertragenden Umfassungsfläche PRIMÄRENERGIEBEDARF QP Energiemenge, die zur Deckung des Heizwärme- und Warmwasserbedarfs benötigt wird unter Berücksichtigung der zusätzlichen Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze ‚Gebäude’ bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe entsteht. TRANSMISSIONSWÄRMEVERLUST HT HT = spezif., auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogener Transmissionswärmeverlust Durchschnittswert des Transmissionsverlustes über die Flächen der beheizten Gebäudehülle, Boden, Wände, Tür, Fenster, Dach auf eine Quadratmeter bezogen
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